Bundeskabinett verabschiedet Stoffstrombilanzverordnung

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Das Bundeskabinett hat heute die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet. Damit werde der letzte Baustein für eine Modernisierung des nationalen Düngerechts auf den Weg gebracht, erklärte Schmidt nach der Kabinettssitzung. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Sie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

„Nach der Änderung des Düngegesetzes und der Novelle der Düngeverordnung wird mit der Stoffstrombilanzverordnung sichergestellt, dass ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im Betrieb stattfindet“, sagte der Bundesminister. Dadurch werde die Landwirtschaft auch ihrer Verantwortung gerecht, den Ausgleich zwischen Ernährungssicherung und schonendem Umgang mit Ressourcen herzustellen.

Die Stoffstrombilanz sorgt Schmidt zufolge für eine transparente und überprüfbare Darstellung der Nährstoffflüsse in den landwirtschaftlichen Betrieben. „Wir haben einen guten Kompromiss erzielt, der die Vorgaben der Düngung ergänzt, aber nicht verschärft. Oberstes Ziel für mich ist, Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu verhindern und dabei den Landwirten machbare Regelungen an die Hand zu geben.“

Die Verordnung verpflichtet die Betriebe, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu ermitteln, eine betriebliche Stoffstrombilanz zu erstellen und diese in Bezug auf Stickstoff zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der Datengrundlage der Düngeverordnung. Dadurch werde weitgehend sichergestellt, dass die Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilt werden, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Bereits am Freitag vergangener Woche hatte die SPD-Bundestagsfraktion bekannt gegeben, dass sich die Koalitionsfraktionen sowie das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium auf einen Kompromiss für die Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung geeinigt hätten. Die SPD habe erreicht, dass die zuvor geforderten Messungenauigkeiten von 20 Prozent sich nicht mehr im Verordnungstext wiederfinden, erklärte der ernährungs- und landwirtschaftliche Sprecher der Fraktion, Wilhelm Priesmeier. „Auch konnten wir die anrechenbaren Grobfutterverluste auf ein realistisches Maß reduzieren.“ Zudem sei vereinbart worden, dass nach den Erkenntnissen der Einführungsphase bis 2023 die Bilanzierung angepasst wird und dass Biogasanlagen ab 2018 ihre Nährstoffströme bilanzieren müssen.

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