Untersteller kritisiert Hochwasserschutzgesetz II

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Als „Rückschritt beim Hochwasserschutz“ hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) das von der Bundesregierung geplante Hochwasserschutzgesetz II kritisiert. „Auf dem Gesetzentwurf steht zwar Hochwasserschutz drauf, leider ist aber kein Hochwasserschutz drin“, sagte Untersteller in der letzten Bundesratssitzung am vergangenen Freitag in Berlin. Wenn die Bundesregierung den Schutz vor den Gefahren eines Hochwassers tatsächlich verbessern wolle, müsse sie das geplante Gesetz grundlegend überarbeiten.

Wo bisher Überschwemmungsgebiete von neuen baulichen Anlagen grundsätzlich freizuhalten sind, solle es künftig schon ein Gewinn sein, wenn dort keine Ölheizungen installiert werden, bemängelte der Minister. „Außerdem darf heute in Talauen und entlang von Flussläufen aus gutem Grund nur dann gebaut werden, wenn sich der bestehende Hochwasserschutz und die Gefährdungslage für die Bevölkerung nicht verschlechtern. Wieso die Bundesregierung hieraus nun reine Abwägungsbelange machen möchte, die nicht zwingend zu beachten sein sollen, ist mir ein Rätsel“, so Untersteller.

Die im Gesetzentwurf neu vorgesehenen Gebietskategorien stellten nicht mehr als ein Placebo dar, lautet ein weiterer Kritikpunkt Unterstellers. So sehe der Entwurf durch einen Deich geschützte Bereiche als Risikogebiete an und fordere dort eine Bauweise, die einen Deichbruch unterstellten. „Damit würde die Bundesregierung aber vor allem eines erreichen: Sie würde das Bauen hinterm Deich erheblich verteuern“, warnte der Minister.

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