Gewässerschutz: Nitratinitiative kritisiert Lockerung von Standards in EU-Agrarförderung

Deutschland setzt Ausnahme bei Brachflächen um

Die geplante Aussetzung von Umweltstandards in der EU-Agrarförderung ist auf die Kritik der Nitratinitiative gestoßen, der die Organisationen und Verbände Aktion Agrar, BDEW, DNR, DUH, Global Nature, Greenpeace, Grüne Liga, NABU, ver.di und WWF angehören. Nach der von der Europäischen Kommission geplanten Abschaffung von Mindeststandards in der europäischen Agrarförderung sollen vier Prozent der Brachflächen nicht mehr für den Umwelt- und Artenschutz vorgehalten werden. Die erlaubte Düngung auf diesen Flächen droht die Nitratbelastung in Grund- und Oberflächengewässern weiter zu verschärfen, heißt es in einer Mitteilung der Nitratinitiative. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hat sich die Bundesregierung jetzt darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem bezüglich der Anforderungen zum Schutz der Umwelt in der EU-Agrarförderung entschieden, dass vier Prozent Brachflächen nicht mehr für den Natur und Umweltschutz vorgehalten werden und landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich sein sollen, erläuterte die Nitratinitiative. Damit werde zugleich die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln zugelassen, lediglich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wäre untersagt. Die in einigen Regionen ohnehin hohe Nitratbelastung im Grundwasser, in Oberflächengewässern und im Boden drohe sich dadurch noch weiter zu verschärfen – mit erheblichen Folgen für die Natur und den Gewässerschutz.

Vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes darf es nach Auffassung der Initiative keine zusätzliche Aufweichung bei den Einträgen von Düngemitteln geben. Die jetzigen Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der EU-Nitrat-Richtlinie sowie der Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) in den Bundesländern müssten vollumfänglich realisiert werden. Erforderlich sei ein effektiver und glaubwürdiger Gewässerschutz in Deutschland und Europa.

Gespräche mit Verbänden der Landwirtschaft und Umweltverbänden angekündigt

Nach der Entscheidung zur nationalen Umsetzung der Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen hat die Bundesregierung nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleichzeitig beschlossen, Gespräche mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen Interessensvertretungen zu führen, um die Ziele des GAP-Strategieplans für die Biodiversität weiter zu erreichen.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), erklärte, Landwirtinnen und Landwirte erhielten durch die neue Möglichkeit zur Umsetzung von GLÖZ 8 mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen. „Damit reagieren wir auf den Druck, unter dem die Landwirtschaft steht. Wir sollten aber nicht drumherum reden, die Umsetzung des Kommissionsvorschlags hat auch einen Preis“. Die Bundesregierung stehe dennoch klar zu den vereinbarten Zielen bei der Biodiversität. Gesunde Böden und Artenschutz seien die Überlebensversicherung der Landwirtschaft. „Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden gute und praxisgerechte Lösungen ausarbeiten. Dafür haben wir mit den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft schon eine gute Blaupause, wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden“, sagte Özdemir.      

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