Sachverständigenrat: Deutschland muss Wiederherstellung der Natur angehen

Renaturierung von Gewässern trägt zum natürlichen Klimaschutz bei

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Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach der Zustimmung des EU-Parlaments derzeit im Ministerrat feststeckt, sollte Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen – das fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seiner aktuellen Stellungnahme „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“, die er Bundesumweltministerin Steffi Lemke am Freitag  in Berlin übergeben hat. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland habe sich in den letzten Jahrzehnten weiter verschlechtert.

In der Stellungnahme betont der SRU, dass Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand dringend aktiv verbessert werden muss. Zentrale Forderung ist, bessere Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von Natur und eine ambitionierte Renaturierungspolitik in Deutschland und Europa zu schaffen. Der SRU unterstreicht dabei die Bedeutung von Fördermaßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz, unter anderem im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) erarbeitet.

Konflikte um die Nutzung der Flächen bestehen laut SRU sowohl quantitativ, also hinsichtlich der Frage, wie viel Fläche für welche Nutzung verfügbar ist, als auch qualitativ, also in Bezug auf die Intensität der Nutzung. Renaturierungsmaßnahmen könnten diese Konflikte einerseits verschärfen, wenn etwa ökologisch aufgewertete Flächen weniger landwirtschaftliche Erträge erbringen sollten. Andererseits entstünden auch Synergien, wenn Renaturierung beispielsweise zu einer verbesserten Wasserhaltefähigkeit, effektiverer Bestäubung, natürlicher Schädlingskontrolle oder Erosionsschutz führt, die eine langfristige Produktionsfähigkeit unterstützten. So schaffe die Renaturierung von Gewässern nicht nur Synergien mit Tourismus und Naherholung durch wiederhergestellte Flächen, sondern sie trage auch zum natürlichen Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei. So könnten naturnahe Auen Kohlenstoff speichern und vor Hochwasserereignissen schützen.

Wo nötig, Gewässer- und
Landnutzung durch
Ge- und Verbote beeinflussen

Eine effektive Renaturierungspolitik sollte, wo nötig, auch die Art und Weise der Gewässer- und Landnutzung durch Ge- und Verbote, also eine direkte Verhaltenssteuerung, beeinflussen, heißt es in der Stellungnahme. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hätten gezeigt, dass sich die Defizite in den Ökosystemen mit einer Politik, die allein auf die Freiwilligkeit der Landnutzenden setzt, nicht vollständig beseitigen lassen.

Lemke unterstützt Forderung,
Renaturierung voranzutreiben

Lemke erklärte, sie unterstütze die Forderung des SRU, Renaturierung voranzutreiben und die langfristige finanzielle Ausstattung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) sicherzustellen und auszubauen, voll und ganz.  Die Stellungnahme des SRU zur Renaturierung stehe auch im Kontext der vorgeschlagenen EU-Wiederherstellungsverordnung, die zur Umsetzung international eingegangener Verpflichtungen rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern enthalten soll. Darauf aufbauend sehe Deutschland vor, weitere geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten und in einem nationalen Wiederherstellungsplan zusammenfassen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen bereits auf einen ausgewogenen Kompromiss aller Interessen geeinigt, eine Bestätigung im EU-Ministerrat stehe allerdings noch aus, erläuterte die Bundesumweltministerin.

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