Eine Pumpe ist ein unverzichtbarer Bestandteil an jedem Sammelschacht, um die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems der Druckentwässerung zu gewährleisten. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem aktuell veröffentlichten Urteil getroffen (Az.: 2 K 3514/12 vom 26.06.2014).Ein Landwirt ...
An Sammelschacht kann auf Pumpe nicht verzichtet werden
Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt Zwangsgeldbescheid
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