Die vorgeschlagene Änderung des Düngegesetzes ist notwendig und sinnvoll, um dessen Zwecke besser verfolgen zu können und den Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen zu können. Das geht aus der Stellungnahme des Johann Heinrich vom Instituts hervor, die Maximilian Zinnbauer vom für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen des Thünen-Instituts gestern in einer Öffentlichen Anhörung zur Düngenovelle im Agrarausschuss des Bundestages vorgestellt hat. Die Düngenovelle sieht die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung, die Ermächtigung zur Einrichtung eines Monitorings der Düngeverordnung und die Schaffung von Grundlagen zur Anpassung der Stoffstrombilanzverordnung vor. Die Sachverständigen sind laut Mitteilung des Bundestages von den Fraktionen eingeladenen worden - das Thünen-Institut von der der SPD-Fraktion.
Den vollständigen Artikel über die Anhörung lesen Sie hier: ...