Berlin und Brandenburg: Wasserversorger und IHKs fordern zügiges Handeln der Politik

Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung / Staatskanzlei kündigt Wasserstrategie für 2025 an

Den wachsenden Herausforderungen auf die Wasserversorgung durch die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung sowie den spürbaren Auswirkungen des Klimawandels muss schnellstmöglich begegnet werden – das fordern die Wasserversorger der Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Berlin und Brandenburg. Im Ergebnis von seit November 2022 laufender Gespräche seien gleichermaßen die Trinkwasserversorgung als auch die wirtschaftliche Entwicklung in den Fokus gerückt sowie die Verpflichtung der Landespolitik zum zügigen Handeln deutlich gemacht worden, heißt es in einer Mitteilung des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE).

Wie der WSE erwarteten auch andere der beteiligten Wasserversorger steigende Wasserverbräuche und befürchteten, diese mit den vorhandenen Wasserrechten nicht mehr decken zu können. Bereits heute sehen sich den Angaben zufolge mehr als 40 Prozent dieser Versorger gezwungen, die genehmigten Wassermengen über die kritische Grenze von 80 Prozent auszunutzen. Die Landespolitik sei in der Pflicht, notwendige Maßnahmen zügig umzusetzen, teilte die IHK Berlin mit.

Wasserversorgung in den Landes- und Regionalplanungen berücksichtigen

Die Handlungsempfehlungen der Wasserversorger und der IHKs sehen vor diesem Hintergrund insbesondere eine Berücksichtigung der Wasserversorgung in den Landes- und Regionalplanungen sowie ein länderübergreifendes Wasserressourcenmanagement vor. Es sei sicherzustellen, dass ausreichende Wasserrechte vorgehalten und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Auch für eine ausreichende finanzielle Ausstattung für den Infrastrukturerhalt und -ausbau müsse gesorgt werden.

Kostenfolgen für Wasserinfrastruktur frühzeitig mit den Versorgern planen

Interkommunale Kooperationen und infrastrukturellen Anpassungen sollten begünstigt werden, und mit Blick auf ein an das örtliche Wasserdargebot angepasstes Nutzungsverhalten seien Informationen der privaten und gewerblichen Wassernutzer bereit zu stellen. Es gelte, ganzheitliche und wenn notwendig auch länderübergreifenden Maßnahmen zu entwickeln, um Wasser in Zeiten des Überflusses besser zu speichern und in Zeiten von Trockenheit besser abgeben zu können.

Bevor wasserrelevante Ansiedlungsentscheidungen getroffen werden, müssten die Folgen für die Standortentwicklung im Hinblick auf die langfristige Wasserversorgung der Region abgeschätzt werden, heißt es in den Handlungsempfehlungen weiter. Dabei seien die Kostenfolgen und die Finanzierungsanforderungen für die dann notwendige Wasserinfrastruktur frühzeitig mit den Wasserversorgern zu planen.      

Wasserstrategie soll 2025 verabschiedet werden

Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin hatten bei ihrer letzten gemeinsamen Kabinettssitzung im November 2023 vereinbart, eine „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ zu erarbeiten. Wie die Senatskanzlei Berlin jetzt nach der der gemeinsamen Kabinettssitzung am 9. Aprilmitteilte, soll die Wasserstrategie von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung der beiden Wasserwirtschaftsverwaltungen und unter Beteiligung der Ressorts Inneres, Wirtschaft/Betriebe, Finanzen sowie der Staats- und Senatskanzlei ausgearbeitet und auf der ersten gemeinsamen Kabinettssitzung im Jahr 2025 verabschiedet werden.                 

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