Niedersachen: Verordnung zur Verringerung von Pufferstreifen in gewässerreichen Gebieten geht in Verbandsbeteiligung

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Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende November die Verordnung zur Verringerung von Pufferstreifen in gewässerreichen Gebieten zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Verordnung stehe im Zusammenhang mit der Umsetzung des Niedersächsischen Weges und diene der Harmonisierung des landwirtschaftlichen Fachrechtes mit dem landwirtschaftlichen Förderrecht, teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.

Bei der Festlegung von Mindestabständen von Gewässern für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln hätten sich die Partner des Niedersächsischen Weges darauf verständigt, in gewässerreichen Gebieten Niedersachsens eine Sonderregelung zu erlassen, so die Staatskanzlei. In diesen Gebieten sollten besondere Härten für die Betriebe umgangen, die Grundfutterversorgung von Weidetieren nicht gefährdet und ein unnötiger Futtertransport vermieden werden. Vor diesem Hintergrund wurden die einzuhaltenden Gewässerabstände in gewässerreichen Gebieten für den Anbau von Futterpflanzen auf mindestens einen Meter reduziert. Die zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 erforderten eine ordnungsrechtliche Anpassung, um die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges nicht zu gefährden.

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