Französische Regierung erlässt Verordnung zur Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser

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Die französische Regierung hat eine Verordnung erlassen, die neue Nutzungsmöglichkeiten für behandeltes Abwasser ermöglicht. Die Verordnung folge auf das AGEC-Gesetz (Gesetz gegen Verschwendung und für eine Kreislaufwirtschaft) und stärke die Logik der Kreislaufwirtschaft, verbessere aber auch die territoriale Aufteilung von Wasserressourcen, teilte das Umweltministerium in Paris mit. Die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser sei aus ökologischer Sicht von großem Vorteil, da der Verbrauch von Frischwasser eingeschränkt werde. Sie unterliege strengen Auflagen, um Gesundheitsrisiken auszuschließen.

In Frankreich ist die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser laut Ministerium bislang noch wenig verbreitet. Im Rahmen der Wasserkonferenzen „Assises de l'eau“ im Jahr 2020 habe die Regierung ihr Interesse daran bekräftigt und als nationales Ziel festgelegt, die Menge des verwendeten nicht-konventionellen Wassers, zum Beispiel aus behandeltem Abwasser, Grauwasser oder Regenwasser, bis 2025 zu verdreifachen.

Die neue Verordnung erlaube Verwendungszwecke, die zuvor verboten waren, erklärte das Ministerium. Diese erstrecken sich insbesondere auf städtische Nutzungsbereiche wie die Straßenreinigung, die Spülung von Wasserleitungen, aber auch auf die Grundwasseranreicherung. Die Erweiterung der möglichen Verwendungszwecke ermögliche es, die Entstehung neuer Mehrfachnutzungsprojekte zur Wiederverwendung von behandeltem Abwasser zu erleichtern, indem sie diese wirtschaftlich tragfähiger mache.

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