40 Prozent des Klärschlamms dürfen weiter auf die Äcker

Niedersachsen

|
|

40 Prozent des niedersächsischen Klärschlamms wird auch nach dem Ende der Übergangszeit der neuen Klärschlammverordnung weiterhin landwirtschaftlich verwertet werden dürfen. Das ist einer Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Dunja Kreiser zu entnehmen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -