Altersgrenze für Vorstände in Wasserverbänden künftig bei 67

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte die Altersgrenze für Vorstände in Wasserverbänden von 65 auf 67 Jahr heraufsetzen und hat hierzu einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er ist Teil des Entwurfs für ein Artikelgesetz, das der Landtag am vergangen Mittwoch in erster Lesung beraten hat.Die ...

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