Das Verschlechterungsverbot als zentrales Element der Wasserrahmenrichtlinie hat im deutschen Wasserrecht bislang kein verbindliches Verständnis gefunden. Diese Aussage hat Prof. em. Franz Josef Peine, der bis 2011 am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Europa-Universität Viadrina lehrte, in einem Beitrag für ...
Beim Verschlechterungsverbot ist Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden
Verwaltungsrechtler: Lösung muss angemessenen Ausgleich finden
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