Die Bundesregierung nimmt die Nichteinhaltung der mit der Zulassung erteilten Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel, wie zum Beispiel Abstände zu Gewässern und die Verwendung verlustmindernder Technik, mit Besorgnis zur Kenntnis. So liege die Überschreitung der Grenzwerte in Gewässern nach den ...
Bundesregierung besorgt Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen von Pestiziden
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