Keine Weisung zur Nutzung des maximalen Ermessensspielraums

Abwassergebühren NRW

|
|

Es existiert keine kommunalaufsichtliche Weisung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales, mit der kommunale Gebietskörperschaften in finanziellen Problemlagen dazu angehalten werden, Ermessensspielräume bei der Kalkulation von Abwassergebühren maximal auszunutzen. Dies geht aus einer ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -