Es existiert keine kommunalaufsichtliche Weisung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales, mit der kommunale Gebietskörperschaften in finanziellen Problemlagen dazu angehalten werden, Ermessensspielräume bei der Kalkulation von Abwassergebühren maximal auszunutzen. Dies geht aus einer ...
Keine Weisung zur Nutzung des maximalen Ermessensspielraums
Abwassergebühren NRW
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -