Nach Auffassung des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) muss mit dem Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung eine großflächige Verdrängung anderer Untergrundnutzungen durch Untersuchungsgenehmigungen ausgeschlossen werden. Der Vorrang Erneuerbarer Energien müsse auch gegenüber ...
Länderklausel auch für Untersuchungsgenehmigung
GGSC zum CCS-Gesetz
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