Die Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stellen keine tragfähige Grundlage für die Festsetzung eines konkreten Eluat-Zuordnungswerts dar. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Urteil getroffen, aufgrund dessen erneut über die ...
LAWA-Geringfügigkeitsschwellen keine Grundlage für Eluat-Zuordnungswerte
VG Aachen: Festsetzung durch Wasserbehörde ermessensfehlerhaft
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