Neues Ruhrverbandsgesetz: Entwurf geht in die Anhörung

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes, das die Wasserabgabe aus den Talsperren regelt, den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Wie das Ministerium berichtet, sichert der Ruhrverband mit dem Ruhr-Talsperrensystem die Trink- und Brauchwasserversorgung der Region mit etwa 4,6 Mio. Bewohner*innen. Durch die Steuerung der Talsperren werden die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen und können so auch in Niedrigwasserzeiten aufrechterhalten werden. Entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung sind im Ruhrverbandsgesetz verankert. Um ausreichende Füllstände in den Talsperren sicherzustellen, hatte das Ministerium in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.

Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die Steuerung der Abflussmengen laut dem Entwurf künftig flexibler an lange Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen geringere Mindestabflüsse zugelassen werden, um auch dann eine ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung sicherzustellen. Ausgenommen davon sollen die gewässerökologisch besonders relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu gewährleisten.

Um den Folgen geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, werde der Ruhrverband sich in einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Hier erfahren Sie Näheres dazu.........

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