NRW: JGS-AnlagenV zwingt Betriebe auch zu Investitionen für den Gewässerschutz

„Gutes Angebot an die Landwirtschaft“

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Behälter für Jauche, Gülle und Sickersäfte sind gegen unbefugtes Öffnen abzusichern. Das geht aus der erneuerten Verordnung zu Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-AnlagenV) des Landes Nordrhein-Westfalen hervor, die der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dient. „Das heißt im Klartext, die Schieber müssen ...

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