Privatrechtliche Entgelte bleiben umsatzsteuerfrei

Abwasserentsorgung

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Die Vereinnahmung privatrechtlicher Entgelte durch kommunale Entsorgungsbetriebe unter anderem in der Abwasserbeseitigung bleibt auch nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. Darauf hätten sich die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer verständigt, gab der Städte- und Gemeindebund ...

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