Überschwemmungsgebiete greifen nicht in Rechte ein

Nordrhein-Westfalen

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Nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung greift die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nicht in die Rechte von Eigentümern und Kommunen ein. Vielmehr würden ohne solche Regelungen das Schadenspotenzial weiter wachsen und damit auch die Inanspruchnahme des Staatshaushalts und somit der ...

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