Die Bundesregierung spricht sich dagegen aus, Dienstleistungskonzessionen in das Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen einzubeziehen. Dies geht aus ihrer Antwort (Drs.: 17/5624 vom 19.04.2011) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs.: ...
„Uneingeschränkte Anwendbarkeit vergaberechtlicher Regelungen für Konzessionen nicht sinnvoll“
Bundesregierung will Rechtsinitiative der EU-Kommission prüfen
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