„Uneingeschränkte Anwendbarkeit vergaberechtlicher Regelungen für Konzessionen nicht sinnvoll“

Bundesregierung will Rechtsinitiative der EU-Kommission prüfen

|
|

Die Bundesregierung spricht sich dagegen aus, Dienstleistungskonzessionen in das Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen einzubeziehen. Dies geht aus ihrer Antwort (Drs.: 17/5624 vom 19.04.2011) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs.: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -