Volksbegehren gegen Kommunalabgaben zulässig

|
|

Das „Volksbegehren für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben“ in Thüringen ist formal zulässig. Von mehr als 24.000 eingereichten Unterschriftsbögen seien nur 706 ungültig gewesen, teilte der Landtag am Donnerstag mit. Nun läuft eine einmonatige Frist, in der die Landesregierung oder ein Drittel der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -