WSV des Bundes nicht für Maßnahmen an Auen und Flusstälern zuständig

Bundesregierung zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele

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Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes kann auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht für Renaturierungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen im Auenbereich oder Flusstälern eingesetzt werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD zur ...

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