Ein „Abwasser-Abgabenbescheid“ eines privaten Unternehmens ist kein Verwaltungsakt, wenn er der Behörde, für die er erhoben wurde, aus rechtlichen Gründen nicht zugerechnet werden kann. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hervor (Az.: 3 L 542/13 vom 13.6.2013). Mit ...
Abwasser-Abgabenbescheid muss der Behörde zugeordnet werden können
VG Saarlouis zur Erhebung der Abwassergebühr durch GmbH
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