Abwasserkanal ist nicht erst bei Eintritt eines Schadens zu erneuern

OVG NRW definiert „Verschlissenheit“ eines Kanals

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Ein Abwasserkanal ist dann verschlissen, wenn der Kanal auf Grund der Abnutzung nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Auch wenn in absehbarer Zeit verschleißbedingte Störungen zu erwarten sind, die die unschädliche Abwasserbeseitigung gefährden, handelt es sich um Verschlissenheit, heißt es in einem ...

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