Die Abwasserverordnung folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch, dass Anforderungen nach Herkunft des Abwassers geregelt werden. Diese Aussage trifft der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der sich in einem Urteil mit den Vorgaben für die industrielle Abwassereinleitung befasst ...
Anforderungen der Abwasserverordnung für industrielle Einleitung sind verhältnismäßig
VGH: Verschiedene Herkunftsbereiche von Abwasser unterschiedlich geregelt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -