Die Kosten für die Beseitigung des Abwassers aus abflusslosen Gruben dürfen nicht die Gebührenzahler belasten, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Das geht aus drei aktuellen Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor, mit dem das OVG die Abwassergebührenbescheide der Stadt Braunschweig ...
Anschlussnehmer nicht durch Kosten für abflusslose Gruben zu belasten
Klagen gegen Braunschweiger Gebührenbescheide 2005/2006 erfolgreich
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