Auf Gebührenschuld für Abwasser sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten

VG Freiburg: Keine strikte Begrenzung auf endgültige Gebührenschuld

|
|

Auf eine Gebührenschuld für Abwasser sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten. Angemessen bedeutet dabei, dass die Vorauszahlung in einer vernünftigen, also nicht außer Verhältnis stehenden Relation zur Höhe der endgültigen Gebührenschuld stehen muss, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -