Auf eine Gebührenschuld für Abwasser sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten. Angemessen bedeutet dabei, dass die Vorauszahlung in einer vernünftigen, also nicht außer Verhältnis stehenden Relation zur Höhe der endgültigen Gebührenschuld stehen muss, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des ...
Auf Gebührenschuld für Abwasser sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten
VG Freiburg: Keine strikte Begrenzung auf endgültige Gebührenschuld
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