Auftrag über Klärschlammverwertung setzt Vergabeverfahren voraus

Schlamm, der in Zementherstellung eingesetzt wird, ist Abfall zur Verwertung

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Der Auftrag einer Gemeinde über die energetische Verwertung ihres Klärschlamms in der Zementherstellung muss ausgeschrieben werden. Das hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VII-Verg 69/11) in einem Beschluss festgestellt, mit dem es die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer bei der ...

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