Nur durch den tatsächlichen Anschluss eines Grundstücks an eine Wasserversorgungseinrichtung kann keine Beitragsschuld entstehen, wenn das Grundstück nicht im Bereich einer gültigen Satzung liegt. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss getroffen, gegen den es keine ...
BayVGH: Beitragsschuld nur bei gültiger Satzung
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