Bedeutung des Anschlusses an Kanal kann Zwangsvollstreckung rechtfertigen

VGH sieht keinen Eingriff in Eigentumsgarantie

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Die Möglichkeit, ein Grundstück an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen anzuschließen, stellt einen besonderen beitragsrechtlichen Vorteil dar. Um den Beitrag, der für die Inanspruchname dieses Vorteils erhoben wird, zu erhalten, können gegebenenfalls auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angemessen sein. ...

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