Die Möglichkeit, ein Grundstück an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen anzuschließen, stellt einen besonderen beitragsrechtlichen Vorteil dar. Um den Beitrag, der für die Inanspruchname dieses Vorteils erhoben wird, zu erhalten, können gegebenenfalls auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angemessen sein. ...
Bedeutung des Anschlusses an Kanal kann Zwangsvollstreckung rechtfertigen
VGH sieht keinen Eingriff in Eigentumsgarantie
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