Die Versagung eines bereits bestehenden Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung kann von der zuständigen Behörde ermessensgerecht angeordnet werden, wenn die von ihr angestellten Ermittlungen ergeben, dass von einem Grundstück Abwasser eingeleitet wird, das nach dem kommunalen Satzungsrecht ...
Behörde darf einen bestehenden Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung versagen
Schleswig-Holsteinisches VG weist Klage eines Grundstückseigentümers ab
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.