Behörde darf einen bestehenden Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung versagen

Schleswig-Holsteinisches VG weist Klage eines Grundstückseigentümers ab

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Die Versagung eines bereits bestehenden Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung kann von der zuständigen Behörde ermessensgerecht angeordnet werden, wenn die von ihr angestellten Ermittlungen ergeben, dass von einem Grundstück Abwasser eingeleitet wird, das nach dem kommunalen Satzungsrecht ...

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