Bei Änderung der Abwasserentsorgung nicht unbedingt Übergangsfristen notwendig

BVerwG: DDR-Altrechte nicht immer durch Eigentumsgarantie geschützt

|
|

Der Anschluss- und Benutzungszwang für die Abwasserentsorgung kann auch für Grundstücke gelten, deren Abwasser zu Zeiten der DDR in ein Gewässer eingeleitet werden durfte. Dabei sind nicht in jedem Fall zwingend Übergangsfristen vorzusehen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -