Bei Nacherhebung von Abwassergebühren pauschaler Mengenansatz zulässig

VGH: „Außerkrafttreten“ einer Norm betrifft Zukunft, nicht Vergangenheit

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Ein pauschaler Mengenansatz bei der Nacherhebung von Abwassergebühren verstößt nicht zwangsläufig gegen das Äquivalenzprinzip, wonach Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Dies sei in dem behandelten Fall schon deshalb nicht der Fall, weil es dem ...

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