Ein Wasserversorger darf die Lieferung von Trinkwasser an einen Kunden nur dann sperren, wenn die Leistungen der Wasserversorgung nicht bezahlt wurden. Die Versorgung mit Trinkwasser darf aber nicht eingestellt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Abwasserentsorgung nicht nachgekommen ist. ...
Bei Zahlungsrückständen bei Abwasser darf Trinkwasser nicht abgestellt werden
Liefersperre nur für den jeweiligen Bereich zulässig
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