Bei Zahlungsrückständen bei Abwasser darf Trinkwasser nicht abgestellt werden

Liefersperre nur für den jeweiligen Bereich zulässig

|
|

Ein Wasserversorger darf die Lieferung von Trinkwasser an einen Kunden nur dann sperren, wenn die Leistungen der Wasserversorgung nicht bezahlt wurden. Die Versorgung mit Trinkwasser darf aber nicht eingestellt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Abwasserentsorgung nicht nachgekommen ist. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -