Beitragspflicht entsteht, wenn Anlage mit Genehmigung übereinstimmt

OVG NRW: Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage unerheblich

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Die Beitragspflicht für einen Wasseranschluss entsteht, wenn rechtlich festgestellt wird, dass die Anlage der Genehmigung entspricht. Damit ist der Zeitpunkt, zu dem die Anlage fertig gestellt wird, für die Beitragspflicht nicht ausschlaggebend. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ...

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