Der konkrete Verlauf von Entwässerungsanlagen im Inneren eines privaten Gebäudes ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Entwässerungsgenehmigung. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Urteil getroffen (Az.: 4 K 72/15.NW vom 23.07.2015). Die Prüfung der Betriebssicherheit von ...
Betriebssicherheit von Abwasseranlagen in Gebäuden ist Gegenstand der Bauaufsicht
VG Neustadt: Kein Gegenstand einer Entwässerungsgenehmigung
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.