Betriebssicherheit von Abwasseranlagen in Gebäuden ist Gegenstand der Bauaufsicht

VG Neustadt: Kein Gegenstand einer Entwässerungsgenehmigung

|
|

Der konkrete Verlauf von Entwässerungsanlagen im Inneren eines privaten Gebäudes ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Entwässerungsgenehmigung. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Urteil getroffen (Az.: 4 K 72/15.NW vom 23.07.2015). Die Prüfung der Betriebssicherheit von ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -