Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche Interessen, die aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) grundsätzlich die Umleitung eines Flusses rechtfertigen können. Wie aus dem Urteil (Az.: C-43/10 vom 11.09.2012) hervorgeht, müssen die Mitgliedstaaten aber die ...
Bewässerung und Trinkwasserversorgung können Umleitung eines Flusses rechtfertigen
EuGH
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