Leistet eine GmbH an die örtliche Gemeinde, ihre Gesellschafterin, Konzessionsabgaben, die preisrechtliche Höchstsätze überschreiten, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die Größe der Gemeinden, die für die Bestimmung der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser” maßgeblich ist, kann anhand der vom ...
BFH urteilt zur Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“
Einwohnerzahl nach Angaben der Statistikbehörde zu bestimmen
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