Ein Baukostenzuschuss kann nur einmal, und zwar beim Neuanschluss eines Objekts an die Wasser-Verteilungsanlagen, erhoben werden. Kosten für die Unterhaltung und spätere Erneuerungen oder Verlegungen der Verteilungsanlagen eines bestehenden Anschlusses können dem Anschlussnehmer nicht im Wege eines ...
BGH: Baukostenzuschuss kann nur beim Neuanschluss erhoben werden
Schaffung eigenständiger Hausanschlüsse kein erstmaliger Anschluss
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