BGH: Klärschlammverklappung gefährdet Grundwasser

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Die Verklappung von Klärschlammkomposten in einem ehemaligen Kiestagebau gefährdet das Grundwasser. Ein derartiges Vergehen kann für eine Verurteilung nach Paragraf 326 des Strafgesetzbuches („Unerlaubter Umgang mit Abfällen“) ausreichen. Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun schriftlich ...

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