Die Verklappung von Klärschlammkomposten in einem ehemaligen Kiestagebau gefährdet das Grundwasser. Ein derartiges Vergehen kann für eine Verurteilung nach Paragraf 326 des Strafgesetzbuches („Unerlaubter Umgang mit Abfällen“) ausreichen. Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun schriftlich ...
BGH: Klärschlammverklappung gefährdet Grundwasser
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -