BGH sieht Klärungsbedarf beim Verhältnis von Kartellbehörden und Wasserversorgern

Beschwerde des Wirtschaftsministeriums Hessen im Fall Wetzlar zugelassen

|
|

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Klärungsbedarf im Hinblick auf Auskunftsverfügungen von Kartellbehörden gegenüber Wasserversorgern. Dem BGH zufolge ist die Frage zu klären, ob die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Auskunftsverfügung deshalb angeordnet werden kann, weil sich diese Verfügung gegen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -