Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Klärungsbedarf im Hinblick auf Auskunftsverfügungen von Kartellbehörden gegenüber Wasserversorgern. Dem BGH zufolge ist die Frage zu klären, ob die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Auskunftsverfügung deshalb angeordnet werden kann, weil sich diese Verfügung gegen ...
BGH sieht Klärungsbedarf beim Verhältnis von Kartellbehörden und Wasserversorgern
Beschwerde des Wirtschaftsministeriums Hessen im Fall Wetzlar zugelassen
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