Muss eine Wasserleitung verändert werden, weil das Grundstück mit Anlagen der Bahn bebaut wird, sind die Kosten von der Bahn zu tragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: III ZR 94/13 vom 23.01.2014). Die Bahn und das beklagte Wasserversorgungsunternehmen streiten nach der ...
BGH-Urteil: Bahn muss Kosten für Veränderung einer Wasserleitung tragen
Entscheidend ist, ob neue Kreuzung mit der Leitung entsteht
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