Bürger hat keinen Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Wasserversorgungsanlagen

Verbandsgemeinde muss keinen Anschluss für Wochenendhäuser schaffen

|
|

Der einzelne Bürger hat grundsätzlich nur einen Anspruch darauf, an der bestehenden Wasserversorgung teilzuhaben. Ein Anspruch des Einzelnen gegenüber dem Wasserversorger, zusätzliche Anlagen zu schaffen, besteht dagegen nicht. Diese Feststellungen hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -