Für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung an Bundeswasserstraßen ist der Bund zuständig. Denn die Pflichten, die mit dem Eigentum an den Gewässern verbunden sind, müssen vom Bund ebenso erfüllt werden wie von anderen Eigentümern von Gewässern. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des ...
Bund ist für Gewässerunterhaltung an Bundeswasserstraßen zuständig
BVerwG weist „Ungleichbehandlung von Eigentümern“ zurück
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