Bund kann Kosten für Rückhaltebecken nicht von Gemeinde und Verband verlangen

Verwaltungsgericht Münster: Kein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

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Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Klage des Bundes abgewiesen, der als Eigentümer einer Bundeswasserstraße die Kosten für zwei Hochwasserrückhaltebecken erstattet bekommen wollte. Dem Bund stehe ein öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch für die Kosten nicht zu, heißt es in dem Urteil (Az.: 7 K ...

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