Säumniszuschläge und Nebenkosten für einen Abgabenbescheid entfallen rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch vergangener Woche in einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form ...
Säumniszuschläge für Bescheid entfallen rückwirkend
Bundesverwaltungsgericht
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -