Erfordert die Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung einer Anlage zugleich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, so ist das Denkmalschutzrecht im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen. Diese Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestätigt worden. Die in dem behandelten Fall erteilte Genehmigung für die Errichtung einer Sohlrampe an einem Bach ist rechtmäßig.
Über den Beschluss berichten wir hier:...