Nach dem 3. Oktober 1990 hat es für die Erhebung des Wassernutzungsentgelts aufgrund von DDR-Gesetzgebung keine rechtliche Grundlage mehr gegeben. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss getroffen (Az.: BVerwG 7 B 1.12 vom 08.08.2012). Das BVerwG hat damit ein Urteil des Sächsischen ...
BVerwG: Keine Rechtsgrundlage für Wassernutzungsentgelt nach DDR-Recht
Regelungen über Selbstverpflichtungen nicht mehr anwendbar
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