Eigentümer hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung einer Uferböschung

VG Freiburg: Unterhaltslast besteht allein im öffentlichen Interesse

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Ein Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausgespült worden ist, hat im Allgemeinen keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Wiederherstellung der Böschung. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit einem Urteil (Az.: 5 K 534/12 vom 18.06.2013), das noch nicht rechtskräftig ist ...

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